Policy Paper Recht

Das Policy Paper Recht der Bundesvereinigung Trans* – Zum Reformbedarf des Rechts in Bezug auf Trans*

Das Transsexuellengesetz (TSG), das den Zu­gang zur Vornamens- und Personenstandsänderung regelt, ist veraltet, durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes entkernt und auch die Rumpf-Bestimmung der zwei medizinisch-psy­chiatrischen Gutachten zum Zwecke der Fest­stellung einer „transsexuellen Prägung“ ist ein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestim­mungsrecht.
Hinter dem Anspruch, die Belange von trans* Personen bedarfsgerecht und menschenrechtskonform zu Regeln bleiben die gegenwärtigen Bestimmungen weit zurück.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesvereinigung Trans* die Bundesregierung auf, dem internationalen Paradigmenwechsel weg vom Staat als „be­wahrende“ Institution, die trans* Personen vor sich selbst schützt, hin zu einem men­schenrechtsbasierten Modell zu folgen.Die von der BVT* von der Trans*-Community abgefragten und hier zusammengestellten Forderungen an eine Reform des Transsexuellengesetzes lauten:

  • Vornamens- und/oder Personenstandsänderung durch höchstpersönliche Erklärung.
  • Aufhebung der zweigeschlechlichen Ordnung im Recht sowie umfassende Anerkennung nicht-binär verorteter Personen.
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen durch adäquaten Zugang zum Verfahren.
  • Den Zugang zur Vornamens- und Personenstandsänderung für „ge­schäftsunfähige“ volljährige trans* Personen gewährleisten.
  • Ein zugängliches Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung für Nichtdeutsche in Deutschland sowie Deutsche im Ausland.
  • Ausbau und Strafbewährung des Offenbarungsverbots.
  • Mit Erklärung einer Vornamens- und Personenstandsänderung muss das Recht auf Neuausstellung sämtlicher Dokumente und Personenkennzeichen auf neue Namen und Personenstand gewährleistet werden.
  • Anerkennung von trans* Eltern im Identitätsgeschlecht.
  • Finanzielle Hilfen für Neuausstellungen für mittellose Personen.
  • Möglichkeit der Umschreibung von Ehe auf Lebenspartnerschaft nach Vornamens- und Personenstandsänderung gewährleisten und umgekehrt.
  • Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Grundgesetz verankern.
  • Recht auf angemessene Trans*-Beratung gesetzlich verankern.
  • Einführung eines umfassenden Verbandsklagerechts für Trans*-Verbände.
  • Einrichtung eines oder mehrerer Entschädigungsfonds für trans* Personen, deren Menschenrechte verletzt wurden.
  • Einrichtung und Finanzierung einer übergeordneten Fachstelle Recht.
  • Wahrung der Menschenrechte von trans* Geflüchteten.
  • Zugang zu trans*-spezifischer Gesundheitsversorgung sozialrechtlich absichern.
  • Reform und Stärkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Persönlichkeitsrechte von trans* Personen im Strafvollzug gewährleisten.
  • Respektierung der Geschlechtsidentität bei körperlichen Durchsuchungen.
  • Schutz vor trans*-feindlicher Hasskriminalität ausbauen.
  • Trans* bzw. Transition als Härtefall in Ausnahme- und Härtefallregelungen anerkennen.
  • Einrichtung von Unisex-Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden.
  • Aufarbeitung der rechtlichen Verfolgungsgeschichte von Trans* in Deutschland.